AGB

Der Transporteur führt die Leistung mit der größtmöglichen Sorgfalt aus.

Der Beförderungsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Transporteur abgeschlossen. Fahrer und sonstige mit dem Auftrag befasste Personen haben keine Vollmacht Änderungen des Vertrages vorzunehmen.

Der Auftrag kann zusammen mit anderen Aufträgen ausgeführt werden, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Um den Auftrag bestmöglich durchzuführen ist es erforderlich den Transporteur genauestmöglich über die Art der zu transportierenden Güter zu informieren. Besonders wichtig ist dies bei wertvollen, zerbrechlichen oder gefährlichen Gütern.

Wird der Auftrag vom Auftraggeber weniger als 12 Stunden vor dem Auftragsbeginn storniert hat der Transporteur Anspruch auf eine Entschädigung.

Der Transporteur ist jederzeit berechtigt aber nicht verpflichtet die Übereinstimmung der Güter mit den Angaben des Auftragsgebers zu überprüfen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich das die Güter transportsicher verpackt werden. Umzüge sind von dieser Regel ausgenommen.

Bei Umzügen und Entrümpelungen unterstützen die Fahrer und Begleitpersonal den Auftraggeber beim Be- und Entladen der Güter. Bei sonstigen Transporten ist sofern nichts anderes vereinbart der Auftraggeber verantwortlich.

Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Graz.

DSGVO

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Wenn sie Daten wie ihren Namen oder ihre alte und neue Adresse am Telefon oder in einer Mail bekannt geben, werden diese nur an direkt mit ihrem Auftrag befasste Personen weitergegeben.